Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen für die Inanspruchnahme der Beratungs- und Zertifizierungsleistungen von CertNX.
CertNX ist keine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Die ausgestellten Zertifikate sind nicht akkreditiert (keine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17021 bzw. durch die DAkkS) und geben ausschließlich die eigene fachliche Bewertung von CertNX wieder. Eine Anerkennung oder Akzeptanz durch Dritte, Behörden oder Akkreditierungsstellen wird nicht zugesichert.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Beyer & Jdaa IPM Consulting GbR, handelnd unter der Marke „CertNX“ (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht beabsichtigt.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt Beratungs-, Prüfungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Management- und Compliance-Standards (z. B. ISO 27001, ISO 9001, ISO 14001, DSGVO) sowie die Ausstellung eigener, nicht akkreditierter Zertifikate.
(2) CertNX ist keine akkreditierte Zertifizierungsstelle im Sinne der DIN EN ISO/IEC 17021 und unterliegt keiner Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) oder eine vergleichbare Stelle. Die vom Anbieter ausgestellten Zertifikate sind nicht akkreditierte Zertifikate, stellen keine akkreditierte Konformitätsbewertung dar und geben ausschließlich die eigene fachliche Einschätzung des Anbieters zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt wieder.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters. Leistungsbeschreibungen auf der Website oder in Werbematerialien sind unverbindlich.
(4) Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg, insbesondere nicht die Erteilung, Aufrechterhaltung oder Anerkennung einer Zertifizierung.
(5) Wo eine akkreditierte Zertifizierung erforderlich ist, wird diese von unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt. Dies kann auf Anfrage angeboten werden, ist jedoch nicht Bestandteil der Standardleistungen des Anbieters.
§ 3 Keine Gewähr für Anerkennung oder Akzeptanz
(1) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein ausgestelltes Zertifikat von Dritten, von Kunden des Kunden, von Behörden, Gerichten, Auftraggebern oder Akkreditierungsstellen anerkannt oder akzeptiert wird.
(2) Das Risiko, dass ein Zertifikat im Geschäftsverkehr, in Ausschreibungen oder gegenüber Behörden nicht anerkannt oder nicht akzeptiert wird, trägt allein der Kunde.
(3) Die Nichtanerkennung oder Nichtakzeptanz eines Zertifikats begründet keine Mängelrechte und keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und berührt nicht die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
§ 4 Mitwirkung und Verantwortung des Kunden
(1) Die Einhaltung der jeweils einschlägigen Normen, Standards, gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
(2) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung. Der Anbieter darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Angaben vertrauen und ist nicht zu deren Überprüfung verpflichtet.
(3) Die abschließende Beurteilung, Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung einer Norm obliegt dem Kunden. Der Anbieter prüft und bewertet auf Grundlage der ihm vorgelegten Informationen; eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Ermittlungs- oder Nachforschungspflicht besteht nicht.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zulasten des Kunden.
§ 5 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Die Vergütung wird unabhängig davon geschuldet, ob ein Zertifikat von Dritten anerkannt oder akzeptiert wird (§ 3).
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 7 Nutzungsrechte und Verwendung von Zertifikaten
(1) An Berichten, Bewertungen, Zertifikaten und sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
(2) Zertifikate und Prüfsiegel dürfen nur unverändert, vollständig und in dem Kontext verwendet werden, für den sie ausgestellt wurden. Eine Verwendung, die den Eindruck einer akkreditierten Zertifizierung erweckt, ist unzulässig.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, ein ausgestelltes Zertifikat zu widerrufen oder dessen Verwendung zu untersagen, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung nachträglich entfallen oder das Zertifikat missbräuchlich verwendet wird.
(4) Der Kunde ist berechtigt, das ausgestellte Zertifikat und das digitale Verifizierungs-Siegel zu kommerziellen Zwecken zu verwenden. Der Kunde ist jedoch ausdrücklich verpflichtet, den Umfang und die Art der Zertifizierung gegenüber Dritten, Partnern und Behörden transparent zu kommunizieren. Soweit dies verlangt wird oder sich aus dem Kontext ergibt, hat der Kunde klar darauf hinzuweisen, dass die Bewertung als Dokumentenprüfung aus der Ferne (Remote-Dokumentenprüfung) erfolgte und dass das Zertifikat als unabhängige Konformitätsbewertung ausgestellt wird, nicht unter der Akkreditierung einer nationalen Akkreditierungsstelle (z. B. DAkkS, ENAC).
(5) Jede unzutreffende Darstellung des Status oder des Akkreditierungsniveaus des Zertifikats durch den Kunden oder von ihm eingeschaltete Dritte ist strikt untersagt und berechtigt den Anbieter, das Zertifikat mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
(6) Der Kunde stellt den Anbieter (Beyer & Jdaa IPM Consulting GbR) von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Kommunikationspflichten nach diesem § 7 entstehen.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Auftragswert des betreffenden Auftrags.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Anbieter haftet nicht für die Anerkennung, Akzeptanz oder wirtschaftliche Verwertbarkeit eines Zertifikats durch Dritte sowie nicht für Schäden, die dem Kunden aus der Nichtanerkennung oder Nichtakzeptanz eines Zertifikats entstehen (§ 3).
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien oder Zusicherungen bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Gewährleistung
(1) Soweit eine Leistung des Anbieters als Werkleistung zu qualifizieren ist, hat der Kunde Mängel unverzüglich nach Erkennen in Textform zu rügen.
(2) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leistet der Anbieter zunächst Nacherfüllung. Die weitergehenden Rechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsregelungen in § 8.
(3) Eine bestimmte Eignung der Arbeitsergebnisse für die Zwecke des Kunden wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Pandemien), berechtigen den Anbieter, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen solcher Verzögerungen sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
§ 13 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern.
(2) Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Eine etwaige englische Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@ipm-consulting.org.
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